Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen,
ab heute macht es sich erforderlich, auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (ab Klasse 7).
Diese Festlegung wurde gemeinsam von der Bundes- und den Landesregierungen getroffen und erlangt in Sachsen-Anhalt Rechtskraft durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-Co-2-Eindämmungsverordnung vom 27.11.2020.
Neben der nunmehr rechtskräftigen Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu nutzen, ist dies auch Ausdruck gegenseitigen Respekts, der Solidarität und der Übernahme eigener Verantwortung für die eigenen Mitmenschen.
Ich bitte um Ihr Verständnis. Bitte ermutigen Sie Ihr Kind und erörtern Sie den Sinngehalt dieser nicht widerspruchsfreien Festlegung.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, um auf unsere Weihnachts-Spenden-Aktion hinzuweisen. Wir freuen uns über jede/n Unterstützer/in unseres Spendenaufrufes für das Kinder-Hospiz Magdeburg (Pfeiffersche Stiftungen).
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern trotz der Einschränkungen eine besinnliche und gesunde Vorweihnachtszeit.
Carsten Koslowski