Sehr geehrte Eltern,
per Ministerentscheidung vom 16.03.2021 wurde die Präsenzpflicht für Schüler*innen auch am
Gymnasium ausgesetzt.
Was heißt das konkret?
1. Die Schulpflicht besteht weiterhin, das heißt alle Kinder sind zum Schulbesuch verpflichtet.
2. Eltern, die bedingt durch das bestehende Infektionsrisiko wünschen, dass ihr Kind ausschließlich zu Hause am Unterricht teilnimmt, können diese Entscheidung treffen. In diesem Fall teilen Sie bitte dem Gymnasium jeweils bis Freitag um 13:00 Uhr mit, dass Ihr Kind nicht am Präsenz-unterricht teilnehmen wird. Beachten Sie bitte, dass diese Mitteilung wöchentlich erneuert werden muss.
3. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass im „eingeschränkten Regelbetrieb“ die Beschulung zu Hause durch Aufgabenerteilung erfolgt. Ein Unterricht im Sinne von „Distanzunterricht“ (Video-/Audiokonferenzen) erfolgt nicht.
In dieser Woche haben wir die ersten drei Coronafälle unter unseren Schüler*innen zu verzeichnen.
Damit sind zwangsläufig auch Quarantäneanordnungen für Lehrkräfte verbunden, was vereinzelt zu Ausfällen von Präsenzangeboten führt. Die Schüler*innen in der Präsenzphase werden in jedem Fall mit Arbeitsaufträgen versorgt und wenn möglich wird eine Lehrkraft zur Aufsicht eingesetzt.
Der Unterricht wird auch in der nächsten Woche (22.-26.03.2021) im eingeschränkten Regelbetrieb/Wechselunterricht weitergeführt. Die Ihnen bekannte Planung der Halbgruppen behält ihre Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Koslowski