Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der momentan sehr dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen hat das Landesschulamt die Regelungen zum Schulbetrieb und insbesondere die Durchführung der Selbsttests an den Schulen noch einmal angepasst. Folgende Regelungen gelten ab 15.11.2021 mit Bezug auf den Schulleiterbrief vom 11. November 2021 sowie den konkretisierten Informationen vom 15.11.2021:
1. Die von der Schule bereitgestellten Schülerselbsttests werden grundsätzlich in der Schule durchgeführt. Eine Befreiung von der Testpflicht ist nur unter den Bedingungen des §2 Abs. 2 der 14. SARS-CoV-2-EindV möglich. Eine Befreiung nach §2 Abs. 2 Nr. 4 SARS-CoV-2-EndV erfordert die Vorlage eines ärztlichen Attests.
2. Die schulische Testung kann ab sofort ausschließlich durch einen PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest ersetzt werden. Diese Schnelltests werden nur durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt. Eine Bescheinigung (nicht älter als 24 Stunden) über die Durchführung eines solchen Schnelltests kann daher auch nur von öffentlichen Stellen (z. B. Testzentrum, Apotheke, Arzt) erfolgen. Anfallende Kosten für die Durchführung von Schnelltests in öffentlichen Stellen sind von den Eltern selbst zu tragen.
3. Schüler*innen (Klasse 5-10), die bisher die häusliche Testung bevorzugt haben, bitte ich, spätestens zum nächsten regulären Testtermin am Mittwoch, den 17.11.2021 die Einverständniserklärung zur Durchführung der Schnelltests in der Schule mitzubringen und beim Fachlehrer bzw. bei der Fachlehrerin des ersten Blocks abzugeben. Diese finden Sie auf unserer Homepage (siehe „Hygienisches“). Sollte die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nicht erteilt werden, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich und die Schüler*innen bleiben somit unentschuldigt dem Unterricht fern.
Alternativ ist der von der öffentlichen Stelle bescheinigte Nachweis über einen negativen Test der Lehrkraft vorzulegen.
4. Nachweislich geimpfte und genesene Schüler*innen unterliegen weiterhin keiner Testpflicht. Dennoch wird auch diesen dringend empfohlen, die angebotenen Testmöglichkeiten zu nutzen. Über Ausnahmeregelungen hat der Schulleiter Herr Koslowski mit Bezug auf das Gesundheitsamt des LK Börde im Elternbrief vom 10.11.2021 informiert.
5. Der Sportunterricht soll generell, sofern es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden. Da dies jedoch bei perspektivisch sinkenden Temperaturen nicht immer realisierbar sein wird, wird es hier alternative Formen des Sportunterrichts geben.
Des Weiteren können Sie sich unter folgendem Link des Ministeriums für Bildung über die aktuell geltenden Regelungen zum Schulbetrieb informieren:
https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie/#c279709
Mir ist bewusst, dass die aktuellen Anpassungen zum Infektionsschutz durchaus kontrovers diskutiert werden. Dennoch hoffe ich auf und bitte um Ihr Verständnis, denn nur gemeinsam wird es uns gelingen, die momentan doch sehr intensive pandemische Entwicklung so kontrolliert wir möglich zu überstehen. Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bretschneider