Vorbehaltlich der Abstimmungen zwischen Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der darauffolgenden Festlegung der Maßnahmen Landesregierung Sachsen-Anhalt gelten für den Schulunterricht ab dem 15. Februar 2021 folgende Regelungen:
a) 15.02.2021 – 28.02.2021
- Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der 8. Kalenderwoche (22.-28.02.2021) fortgesetzt.
b) ab 01.03.2021
- Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an Gymnasien der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet (d.h. Wechselunterricht).
- Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen (d.h. Jahrgang 12); für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler möglich.
- Es ist zulässig, Schülerinnen und Schüler, die sich nicht im Präsenzunterricht befinden, für unaufschiebbare Klassenarbeiten und Klausuren in die Schulen einzubestellen (unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen).
c) Übergang zum Regelschulbetrieb
- Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Kreisstadt wieder Regelbetrieb statt.
gez.: Koslowski (Schulleiter)