Auszug aus der Hausordnung:
„Die Nutzung von Mensa und Kiosk erfolgt entsprechend den Mensaregeln. Generell gilt, dass dieser Bereich ausschließlich einer kulturvollen Esseneinnahme dient. Die Mensa ist in den Pausen kein Aufenthalts- bzw. Arbeitsbereich.“
- Das Küchenpersonal ist weisungsberechtigt und trägt Mitverantwortung für die Einhaltung der Mensaregeln.
- Die Mensa dient in den Pausen ausschließlich dem Verzehr von dort erworbenen Speisen und Getränken. Süßigkeiten, Kaltgetränke und mitgebrachte Nahrungsmittel sind davon ausgeschlossen.
- Ein Sitzplatz ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der Mensa.
- In der Pause 08:45 Uhr bis 09:05 Uhr dürfen Schüler/innen der Jahrgänge 10 bis 12 die Mensa als Aufenthaltsraum nutzen, sofern dadurch die Mensanutzer nicht beeinträchtigt werden.
- Die Mensa wird in den Pausen 10:35 Uhr bis 11:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 12:55 Uhr ausschließlich von den Teilnehmern an der Essensversorgung (Telleressen) genutzt. Schülerinnen und Schüler, die die Mensa in Ausfall- oder Freistunden zum Aufenthalt nutzen, verlassen den Raum spätestens jeweils 10 Minuten vor dem Pausenbeginn. Die Grundordnung ist herzustellen.
- Die Essenausgabe hat Vorrang vor dem Kioskverkauf; die Mitarbeiter/innen des Essenversorgers organisieren ihre Arbeit entsprechend.
- Die Anordnung von Stühlen und Tischen wird nicht verändert.
- Die Sitzgelegenheiten/ Tische werden ordentlich und sauber verlassen. Nach Nutzung sind die Tische feucht abzuwischen.
- Die Heizungen sind keine Sitzgelegenheiten und dürfen nicht als Ablageflächen zweckentfremdet werden.
- Die Einnahme von Mahlzeiten dient auch der Entspannung und bietet Raum für Gespräche. Smartphone-Nutzung und Unterrichtsvorbereitungen stören dabei, sind demzufolge nicht zulässig. Das Musikhören ist generell untersagt.
- Alle Nutzer/innen der Mensa achten auf eine angemessene Lautstärke.
- Ab 13:00 Uhr ist die Mensa geschlossen.