Achtung: Der Zuschuss kann nur von bedürftigen Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II für den Kauf eines Endgeräts für Schüler/innen im Distanzunterricht in Anspruch genommen werden.
Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes (Coronavirus SARS-CoV-2) ist es notwendig geworden, dass jeder Schülerin und jedem Schüler erforderlichenfalls ein (internetfähiges) digitales Endgerät für die Teilnahme am Distanz-Schulunterricht zur Verfügung steht.
Deshalb kann ab sofort ein Zuschuss zum Kauf für digitale Endgeräte (bspw. PC, Laptop, Tablet oder weiteres Zubehör) für den schulischen Distanzunterricht beim Jobcenter beantragt werden (gem. § 21 Absatz 6 SGB II).
Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs einer Bedarfsgemeinschaft, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Dem formlosen Antrag ist der unten stehende ausgefüllte Nachweis der Schule beizufügen. Diese bestätigt damit, dass sie kein digitales Endgerät zur Verfügung stellen kann und somit ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf besteht.
Je nach Vorgaben der Schule kann grundsätzlich ein Zuschuss von maximal 350 EUR je Schülerin oder Schüler gezahlt werden.
Werden digitale Endgeräte im Wert von mehr als 150 EUR gekauft, ist dies durch Vorlage des Kaufbeleges nachzuweisen!
Bereits entstandene Aufwendungen können rückwirkend zum 01. Januar 2021 beantragt werden.
https://www.jobcenter-boerde.de/news/1/627491/nachrichten/ab-sofort-z